Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Allgäu Solution GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgäu Solution GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich
– der Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– der Suchmaschinenwerbung (SEA)
– Social Media Marketing
– Websitebetreuung
Die Leistungen werden unter § 2 näher definiert.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für Verträge bzw. Geschäftsbeziehungen, deren Vertragsgegenstand die Erbringung von Leistungen durch Allgäu Solution ist. Abweichende Regelungen finden nur Anwendung, wenn einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Dies bedarf der Schriftform und kann lediglich von dem zeichnungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Cornelius Löwenthal genehmigt werden.
3. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich zur Geltung zustimmen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
1. Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization – SEO)
a. Allgemein
Ziel der Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist die Platzierung auf den organischen Suchergebnissen bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen.
b. Einrichtung/Analyse
Die Suchmaschinenoptimierung bei Allgäu Solution GmbH gliedert sich in zwei Teile.
Im ersten Schritt wird eine gründliche Ist-Analyse (Inhaltliche und technische Voraussetzungen, Linkstrukturen, Mitbewerber, …) durchgeführt. Aus dieser wird je nach Budget die Optimierungsstrategie erstellt. Ebenso werden einleitende On-Page-Maßnahmen umgesetzt.
c. Pflege/Optimierung
Im zweiten Schritt (Onpage-Optimierung) werden die im Leistungspaket enthaltenen Optimierungsmaßnahmen durchgeführt. Neben der Umsetzung der zuvor analysierten Maßnahmen wird die Situation fortlaufend überwacht und je nach Bedarf
die Strategie verändert, um nach Einschätzung der SEO Experten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mit Ablauf eines jeden Monats bekommt der Auftraggeber einen ausführlichen Bericht zugesandt, welcher über den Stand und Erfolge der Suchmaschinenoptimierung informiert. Um das Ziel der Suchmaschinenoptimierung nicht zu gefährden ist der Auftraggeber angehalten jede Änderung an der Website oder dem Google my Business Profil im Vorfeld mit Allgäu Solution GmbH abzustimmen.
d. Mindestvertragslaufzeit
Insofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum 01. des Folgemonats nach Abschluss der in § 2, Nr. 1b. erläuterten Tätigkeiten nach erfolgreichem Einzug der entsprechenden Monatsrechnung. Erfolgt kein Einzug oder findet aus irgendeinem Grund kein Zahlungseingang statt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit entsprechend.
2. Suchmaschinenmarketing (Search Engine Advertising – SEA)
a. Allgemein
Der Auftraggeber legt bei Auftragserteilung das Werbebudget (SEA-Budget) selbst fest. Dieses Budget darf bei Anzeigenschaltung durch Allgäu Solution GmbH nicht überschritten werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit das Werbebudget für den kommenden Abrechnungszeitraum jederzeit zu erhöhen. Gleiches gilt für die Senkung des Werbebudgets. Bei einer Reduzierung des Werbebudgets darf ein Betrag von 250,- EUR nicht unterschritten werden. Die Änderungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung.
b. Einrichtung
Nach Abschluss des Vertrages beginnt Allgäu Solution GmbH mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme. Im gleichen Zug wird dem Auftraggeber die hierfür anfallende Selbstkostenpauschale in Rechnung gestellt.
c. Pflege
Nach Fertigstellung der individuellen Werbekampagnenbestandteile werden abhängig vom Werbebudget und Zusatzbudget von Allgäu Solution bzw. Google folgende Maßnahmen durchgeführt:
– Erstellung einer kontaktoptimierten Landingpage (Zielseite) zur Erweiterung der Website des Auftraggebers. Diese Zielseiten sind responsiv und somit für das Smartphone optimiert.
– Erstellung neuer bzw. Optimierung laufender Google AdWords Kampagnen.
– Benennung von Suchbegriffen und –kombinationen in Kooperation mit dem Auftraggeber.
Allgäu Solution verwaltet das Google AdWords Konto für den Auftraggeber.
d. Pflege bei der Übernahme eines Google AdWords Kontos
Auf Wunsch übernimmt Allgäu Solution GmbH das Google Ad-Words Konto eines Auftraggebers und führt darin alle Änderungen und Optimierungen durch.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftraggeber, Allgäu Solution uneingeschränkte Administrations- und Einsichtsrechte in das Google AdWords Konto zu gewähren und stimmt der Verknüpfung des Kontos mit dem Kundencenter Konto von Allgäu Solution zu. Allgäu Solution übernimmt die Verwaltung des Kontos und der Auftraggeber erhält auf Wusch Zugriffsrechte mit Leserecht.
Im Zuge der Kontoverwaltung stimmt der Auftraggeber Allgäu Solution zu, Kosten in deren Google AdWords Konto im vereinbarten Rahmen zu verursachen. Der Budgetrahmen wird auf dem separaten Vertragsdokument individuell fest gehalten.
Sobald Allgäu Solution mit dem Setup und der Pflege durch Allgäu Solution erstellte Kampagnen beauftragt wurde, steht es dem Kunden nicht zu, diese ohne Absprache mit Allgäu Solution abzuändern oder in irgendeiner Form ohne Rücksprache oder Zustimmung durch Allgäu Solution zu verändern.
e. Mindestvertragslaufzeit
Insofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Im Anschluss kann der Vertrag wie unter § 9 ersichtlich gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Onlinestellung der Werbekampagne bzw. bei §2 Nr. 2, d. mit der ersten Optimierung der Kampagne oder mit dem im Vertrag stehenden Startdatum.
3. Websitepflege
a. Pflegeverträge dienen der Abdeckung von monatlich anfallenden Tätigkeiten wie z.B. Anpassungen von Content, Layout oder dem anlegen neuer Seiten. Im Rahmen des Pflegevertrages wird ein sog. Stundenkontingent vereinbart. Dieses Kontingent kann vom Kunden monatlich abgerufen werden und verfällt aut. nach jedem abgelaufenen Monat.
b. Mindestvertragslaufzeit
Insofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, be-trägt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Im Anschluss kann der Vertrag wie unter § 9 ersichtlich gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Onlinestellung der Werbekampagne bzw. bei §2 Nr. 2, d. mit der ersten Optimierung der Kampagne.
4. Preise
Die Preise orientieren sich an der aktuellen Allgäu Solution GmbH Preisliste oder der im Angebot enthaltenen Preise. Beim Verzug des Livegangs, kann Allgäu Solution GmbH nicht in den Regress genommen werden. Sollte im Angebot kein Stundensatz aufgeführt sein, so beträgt dieser 110,00 € netto pro Stunde.
5. Footerlink
Im Rahmen der Betreuung setzt die Agentur einen Link auf der Seite des Kunden welcher auf www.allgaeu-solution.de verweist und auf die Betreuung durch Allgäu Solution GmbH hinweist. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diesem schriftlich zu widersprechen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst mit der Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggebers zustande.
§ 4 Keine Exklusivität
Allgäu Solution GmbH ist es gestattet, verschiedene Auftraggeber aus dem Konkurrenzumfeld gleichzeitig zu betreuen.
§ 5 Änderungsvorbehalt
Allgäu Solution GmbH hat das Recht, die AGB und die dazugehörige Leistungsbeschreibung mit angemessener Frist zu ändern.
Diese Änderungen werden dem Auftraggeber innerhalb von zwei Monaten in Textform mitgeteilt. Ist der Auftraggeber mit der Änderung nicht einverstanden kann er diesen widersprechen. Die Änderung gilt als stillschweigend angenommen, wenn der Widerruf nicht binnen einem Monat erfolgt.
Allgäu Solution darf Änderungen an den AGB nur vornehmen, wenn sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 6 Marketing
Allgäu Solution GmbH übernimmt es, im Zuge der Abwicklung des Auftraggebers diesen regelmäßig zu kontaktieren, um Verbesserungspotential und Feedback einzuholen. Nach schriftlicher Zusage des Auftraggebers ist Allgäu Solution berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden gegenüber Dritten zu kommunizieren. Diese Daten beinhalten Namen und Anschrift, Daten des Auswertungstools sowie die Internetpräsenz des Auftraggebers. Weiterführende Details werden nicht erwähnt.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens 10 Tage nach Aufforderung, Allgäu Solution GmbH alle benötigten Informationen und Zugangsdaten (insbesondere – wenn benötigt – die des FTP-Servers, der Datenbank sowie des CMS-Systems) mitzuteilen bzw. freizugeben.
Nach der Fertigstellung der vereinbarten Maßnahmen hat der Auftraggeber diese in ihrem kompletten Umfang abzunehmen bzw. eventuelle Einwände geltend zu machen. Kommt er seiner Pflicht nicht innerhalb von 4 Wochen nach, ist Allgäu Solution von der Leistungspflicht befreit bzw. hält sich das Recht auf außerordentliche Kündigung vor.
Bei Fragen der stilistischen Darstellung ist Allgäu Solution bereit, bis zu 3 Nachbesserungen durchzuführen. Weitergehende stilistische Veränderungen bedürfen einer weitergehenden Honorarvereinbarung.
§ 8 Verantwortlichkeit, Freistellung
Der Auftraggeber ist alleine für die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen verantwortlich und muss darauf achten, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Allgäu Solution prüft deren Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit bei der Erstellung von Kampagnen und Websites nicht. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche und urheberrechtliche Gesichtspunkte. Der Auftraggeber stellt Allgäu Solution von allen Ansprüchen frei, welche Dritte durch Verletzung von Rechten geltend machen bzw. behält sich vor, solche Inhalte im Vorfeld abzulehnen. Wird Allgäu Solution auf Unterlassung in Anspruch genommen, behält sie sich vor,
Rechtsverletzung mehr besteht oder die Inhalte vollständig vom Netz zu nehmen. Die Parteien werden sich über die geeigneten Schritte verständigen.
§ 9 Fälligkeit, Zahlung, Preise
Die Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Nettopreise angegeben. Insofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungstellung als Dauerrechnung.
Kosten von Unterlieferanten werden gemeinsam mit denen von Allgäu Solution GmbH fällig.
Einmalkosten wie z. B. Einrichtungsgebühr, Analyse oder Webseitenerstellung sind vor der Umsetzung fällig. Laufende Kosten werden am 01. des Monats für den Folgemonat fällig. Alle Beträge werden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
Der Auftraggeber ermächtigt mit Unterschrift auf dem Vertragsdokument, Allgäu Solution GmbH widerruflich, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weißt er sein Kreditinstitut an, die von Allgäu Solution GmbH auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Gläubiger-ID von Allgäu Solution GmbH ist: DE09ZZZ00002033024
Hinweis: Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Für zurückgewiesene Lastschriften wird eine Gebühr von 15,- EUR erhoben. In Ausnahmefällen kann mit dem Auftraggeber schriftlich eine abweichende Zahlungsart vereinbart werden. Gerät der Auftraggeber in Verzug, behält sich Allgäu Solution vor, die Werbekampagnen zu unterbrechen bis die Forderung in voller Höhe ausgeglichen wurde. Durch unterbrechen der Kampagnen bleibt die Forderung durch Allgäu Solution bestehen. Abweichende Vereinbarungen können in Absprache mit Allgäu Solution getroffen werden und bedürfen der Schriftform.
Wenn die Grundlage des Vertragsverhältnisses entzogen wird und die Dienstleistung nicht weiter ausgeführt werden kann, kann das Vertragsverhältnis beendet werden. Einen Anspruch auf Zahlung der Agenturpauschale besteht weiterhin, wenn dies nicht im Verschulden von Allgäu Solution liegt.
Aufrechnungen sind nur mit rechtskräftigen und unbestrittenen Forderungen möglich.
Sollte das SEPA-Lastschriftmandat seitens des Auftraggebers widerrufen werden, wird eine Mehraufwandspauschale von 10,- EUR pro Rechnung zu Lasten des Auftraggebers mit entsprechender Rechnung fällig.
Änderungen an laufenden SEA- oder SEO-Maßnahmen erfolgen nach der Berechnung der aktuellen Allgäu Solution Preisliste.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat Allgäu Solution das Recht alle Leistungen und Marketingmaßnahmen so lange zu stoppen, bis der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Im Nachgang aufgeführte Punkte stellen unter anderem wichtige Gründe dar, infolgedessen Allgäu Solution eine außerordentliche Kündigung aussprechen kann.
Allgäu Solution GmbH ist berechtigt außerordentlich zu kündigen, wenn
– der Auftraggeber von Allgäu Solution unrechtmäßiges Vorgehen oder unlautere Machenschaften erwartet.
– der Auftraggeber mit mindestens zwei monatlichen Rechnungsbeiträgen im Verzug ist.
– der Auftraggeber einem Pfändungsverfahren unterliegt und dieses nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird.
– der Auftraggeber die im Vorfeld vereinbarten Daten zur Erstellung der Kampagne nicht zur Verfügung stellt.
– ein Insolvenzverfahren seitens des Auftraggebers eröffnet wurde.
– der Auftraggeber gegen Richtlinien von Google oder die Geheimhaltungsvorschriften in § 14 verstößt.
– die Zulässigkeit der mit dem Auftraggeber abgestimmten Seiteninhalte durch Dritte angegriffen werden.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist Allgäu Solution GmbH berechtigt, alle Provisionen die innerhalb der Vertragslaufzeit angefallen wären, einzufordern.
§ 10 Gewährleistung
Allgäu Solution GmbH wickelt die Leistung nach Vorgabe und Abstimmung mit dem Auftraggeber ab. Sie gewährleistet ferner, die bei Vertragsschluss definierte Leistungsbeschreibung zu erfüllen und dass die entsprechenden Funktionen genutzt werden können. Allgäu Solution gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter unterbrechungsfrei genutzt werden können, da dies nicht im Einflussbereich von Allgäu Solution liegt.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Allgäu Solution die Leistung nachbessern. Es ist Allgäu Solution stets Gelegenheit zur Nachbesserung, innerhalb einer Frist, zu geben.
Um einen Mangel handelt es sich nur bei einem durch Allgäu Solution reproduzierbaren Fehlers. Bei Funktionsbeeinträchtigungen wie z. B. Hardwaremängeln, Fehlbedienungen, Umgebungsbedingungen usw. liegt kein Mangel im Sinne des vorigen Absatzes vor.
§ 11 Haftung
Für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden haftet Allgäu Solution unbeschränkt. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Summe aller Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf 1.000,- EUR beschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Allgäu Solution nicht. Es sei denn, die Erfüllung macht die Erreichung des eigentlichen Vertragsziels erst möglich und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Wird diese sogenannte Kardinalspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorsehbaren Schaden begrenzt.
Werden an den Webseiten oder Kampagnen oder sonstigen Bestandteilen eigenmächtige Änderungen vorgenommen, welche die Leistungen von Allgäu Solution negativ beeinflussen, können hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung durch einen Dienstanbieter oder Zulieferer ohne grobes Verschulden von Allgäu Solution, ist ein Schadensersatzpflicht der Allgäu Solution ebenfalls ausgeschlossen.
Allgäu Solution haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.
§ 12 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
Insofern nicht vertraglich dem Auftraggeber eingeräumt, stehen Allgäu Solution alle Urheberrechte, Nutzungsrechte sowie alle sonstigen Rechte der durch Allgäu Solution erstellten Seiten, Inhalte, Texte, Anzeigen und angemeldeten Domains zu.
§ 13 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich über alle ihm in Zusammenarbeit mit Allgäu Solution bekanntgewordenen Daten Stillschweigen zu bewahren, insofern diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 2 Jahren. Allgäu Solution behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
§ 14 Kündigung
Laufende Verträge/Mandate müssen mind. 12 Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate stillschweigend.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Türkheim. Unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben sie im Übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Parteien, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.
Eventuelle Änderungen dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung beider Vertragspartner. Dies gilt ebenfalls für die Veränderung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 26.01.2021